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Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen vereinbart

Betrieb kleiner PV-Anlagen von nun an noch attraktiver


Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) künftig nicht mehr von der Einkommenssteuer erfasst werden. „Das spart eine Menge Bürokratie und macht es künftig für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer noch attraktiver, eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach zu installieren“ so die Landtagsageordnete Sarah Schweizer.


Schweizer war Mitglied der Arbeitsgruppe „Klima, Umwelt- und Artenschutz, Energie“ im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im Land. Im Koalitionsvertrag wurde die Einführung einer PV-Pflicht auf Dächern bei privaten Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen vereinbart.


„Wenn wir einerseits eine PV-Pflicht für private Dächer einführen, müssen wir andererseits dafür sorgen, dass dies für die Haushalte keine überbordende Bürokratie mit sich bringt und der finanzielle Ertrag attraktiv bleibt.“

- Sarah Schweizer


Schweizer verweist darauf, dass gerade Dächer noch viel ungenutztes Potenzial zur Erneuerbaren Energie Erzeugung haben. So sei vor allem in Städten ein flächenschonender Erneuerbaren Ausbau möglich.

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