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Stadtjäger können jetzt auch von Kommunen eingesetzt werden

Wildtierkonflikte in Städten und Gemeinden


Wildtiere erobern zunehmend unsere Städte und Gemeinden. Längst geht es dabei nicht mehr um altbekannte Kleintiere wie Steinmarder, Igel oder Fledermäuse. Die Liste der „Stadttiere“ wird immer länger und umfasst mittlerweile vielerorts neben Fuchs und Wildschwein auch invasive Arten wie Waschbär oder Nilgans, die zunehmend zu Konflikten führen.

Mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg wurde im Jahr 2020 die Möglichkeit der Ernennung von Stadtjägern geschaffen, um vor Ort zu beraten und bei möglichen Lösungen unterstützen zu können. Nun ist auch der Erlass des zuständigen Ministeriums und damit der letzte Baustein da, damit die Stadtjäger ihre Arbeit in der Breite aufnehmen können.

Die jagdpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Sarah Schweizer, begrüßt diesen Meilenstein: „Wir beobachten, dass Wildtiere und invasive Arten wie der Waschbär und die Nilgans zunehmend in die Städte und Gemeinden drängen. Zugleich nimmt der Anteil der Menschen, die einen Bezug zu Wildtieren und den Umgang mit ihnen haben, stetig ab. Die Bedeutung der Stadtjäger als wichtige Säule bei der Lösung von Mensch-Wildtier-Konflikten nimmt daher stetig zu. Ich freue mich, dass wir jetzt auch den letzten Schritt - die Möglichkeit der Einsetzung durch die Kommunen - vollzogen haben, um die Stadtjäger fest in Baden-Württemberg zu etablieren.“


Die Kommunen wurden in einem Schreiben des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 17. Juli über die neuen Möglichkeiten und Einsetzungsformalitäten unterrichtet. „Ich möchte alle Kommunen, in denen immer wieder Konflikte mit Wildtieren auftreten, ermutigen, diese Möglichkeit wahrzunehmen und einen der bisher 130 in Baden-Württemberg ausgebildeten Stadtjägerinnen und Stadtjägern hinzuzuziehen. Daneben stehen mit den Wildtierbeauftragten in den Landratsämtern kompetente Ansprechpartner für das Wildtiermanagement zur Verfügung.“ betont Schweizer.


Seit 2017 werden Stadtjäger über einen eigens dafür geschaffenen Kurs des Jagd-, Natur- Wildtierschützerverband Baden-Württemberg umfangreich ausgebildet. Seit dem Jahr 2020 sind die Stadtjäger auch offiziell in das Jagdrecht des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Nach erfolgreicher Ausbildung und einer Anerkennung durch die Untere Jagdbehörde können Stadtjägerinnen und Stadtjäger landesweit tätig werden und neben Kommunen auch von Privatpersonen oder dem Polizeivollzugsdienst beauftragt und gerufen werden.


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