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Wildtierbericht 2024 muss Handlungsspielräume bei Konfliktarten nutzen

Sarah Schweizer (CDU) lud zum Fachgespräch über den anstehenden Wildtierbericht 2024Sarah Schweizer (CDU) lud zum Fachgespräch über den anstehenden Wildtierbericht 2024

Stuttgart. Anlässlich der anstehenden Aktualisierung des Wildtierberichts diskutierten am Dienstagabend auf Einladung der jagd-, wald- und forstpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Sarah Schweizer, und des Grünen Landtagsabgeordneten Reinhold Pix, Expertinnen und Experten bei einem Fachgespräch im Landtag über aktuelle Herausforderungen des Wildtiermanagements in Baden-Württemberg. Mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Landesteilen stieß die Veranstaltung auf ein reges Interesse. Mit Fachvorträgen beteiligten sich Vertreterinnen und Vertreter des Landesjagdverbands, des FVA-Wildtierinstituts, der Deutschen Wildtier Stiftung, des Naturparks Obere Donau und der Obersten Jagdbehörde des Landes Baden-Württemberg.


Sarah Schweizer unterstrich die Bedeutung des alle drei Jahre erscheinenden Wildtierberichts als „kleines Einmaleins der Wildtierkunde“. Da im Frühjahr 2025 die Veröffentlichung des Wildtierberichts 2024 erfolgen soll, müssten jetzt inhaltliche Impulse für dessen Weiterentwicklung gesetzt werden. Dabei formulierte die Landtagsabgeordnete und ehrenamtliche Kreisjägermeisterin im Landkreis Göppingen auch konkrete Erwartungen für den nächsten Bericht: „Die Bestandsentwicklung unserer Wildtiere hat eine hohe Dynamik. Bestände ehemals seltener Tierarten, wie der Kormoran, der Biber oder die Saatkrähe, haben sich erholt und verursachen zunehmend Probleme. Bei anderen Arten – wie dem Wolf oder dem Goldschakal – stehen wir am Anfang einer Entwicklung, die bereits absehbar zu weiteren erheblichen Konflikten führt“, so Schweizer. „Als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Landesregierung muss der Wildtierbericht die richtigen Antworten auf diese Herausforderungen finden und zeigen, dass die Politik handlungsfähig ist“, so Schweizer abschließend.


In den Fachvorträgen beleuchteten die geladenen Experten verschiedene Fragestellungen des Wildtiermanagements aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive. Dabei wurde deutlich, dass Wildtiermanagement weit mehr ist als Jagd. Vielmehr müsse ein umfassendes Management durch den Schutz, die Kontrolle und die Nutzung von Wildtieren die Gewinner und die Verlierer unserer Kulturlandschaft im Blick haben. Mit nahezu 100 Mitarbeitern an der Wildforschungsstelle des Landes in Aulendorf sowie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg komme dem Land Baden-Württemberg europaweit eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet zu. Der Ansatz des Wildtierberichts als regelmäßig aktualisierte Entscheidungsgrundlage für das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sei ebenfalls beispielhaft in der Jagdgesetzgebung. Die dynamische Gesetzgebung im Land erlaube es insbesondere, flexibel auf Einflüsse wie den Klimawandel und Tierseuchen zu reagieren. Mit seinen unterschiedlichen Managementstufen verfüge das JWMG zudem über eine geeignete Struktur für einen praxistauglichen Umgang mit konfliktreichen Arten. Bereits in der Vergangenheit habe es mehrfach Anpassungen der Einstufung von Wildtieren auf Basis der Empfehlungen des Wildtierberichts gegeben. Die Aufnahme von weiteren Arten, die bislang im Wildtierbericht nicht behandelt werden, könne daher einen wichtigen Beitrag leisten, um bestehende Wissenslücken zu schließen, Mensch-Wildtier-Konflikten frühzeitig entgegenzusteuern und unkoordinierte Einzelmaßnahmen zu verhindern.

Die Veranstaltung wertete Schweizer als Erfolg. „Eine Weiterentwicklung des Wildtiermanagements muss alle am Management beteiligten Akteure von der Forschung über die Jagd bis hin zum Naturschutz einbeziehen“, schlussfolgerte die CDU-Politikerin.

 

Hintergrund

Der alle drei Jahre erscheinende Wildtierbericht ist die Grundlage des wissensbasierten Wildtiermanagements in Baden-Württemberg. Er soll unter anderem Aussagen über den Bestand und Lebensraum von Wildtieren sowie über auftretende Wildtierkonflikte treffen. Außerdem soll er Empfehlungen darüber enthalten, welche Arten dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz unterstellt werden sollten und welche Managementstufe für ein Wildtier angemessen ist. Gesetzlich verankert ist der Wildtierbericht in § 44 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes. Bisher wurden zwei Wildtierberichte veröffentlicht. Zurzeit wird die Veröffentlichung der dritten Ausgabe des Wildtierberichts erwartet, die sich auf das Wildtiermonitoring der Jahre 2022 bis 2024 stützt. Der Veröffentlichung eines Wildtierberichts folgt üblicherweise eine Novelle des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, die auf den neuesten Erkenntnissen und Empfehlung fußt.

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